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Wenn mehrere Parteien Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind, gehört ihnen das Gebäude anteilig gemeinsam (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten, Heizungsanlage). Dieses gemeinsame Eigentum muss verwaltet werden – und genau das übernimmt die WEG-Verwaltung.

Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) ist die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie ist in Deutschland gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Was genau bedeutet das?
Wenn mehrere Parteien Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind, gehört ihnen das Gebäude anteilig gemeinsam (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten, Heizungsanlage). Dieses gemeinsame Eigentum muss verwaltet werden – und genau das übernimmt die WEG-Verwaltung.

Aufgaben der WEG-Verwaltung
• Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
• Erstellung des Wirtschaftsplans (geplante Einnahmen und Ausgaben)
• Abrechnung der Hausgelder (Betriebskostenabrechnung)
• Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
• Verwaltung der Rücklagen (z. B. für Reparaturen)
• Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
• Abschluss und Überwachung von Verträgen (z. B. mit Hausmeistern, Reinigungsfirmen)

Was ist was:
Sondereigentum und Teileigentum sind zwei Begriffe aus dem deutschen Wohnungseigentumsrecht (geregelt im Wohnungseigentumsgesetz – WEG), die das Eigentum innerhalb eines Gebäudes aufteilen. Sie beschreiben, wem was gehört, wenn mehrere Eigentümer sich ein Gebäude teilen – z. B. in einem Mehrfamilienhaus.
🔑 1.
Sondereigentum
Das ist der ausschließliche Eigentumsteil eines Eigentümers innerhalb der Immobilie – meist eine Wohnung. Es ist wie „Eigentum innerhalb des gemeinschaftlichen Eigentums“.
Beispiele für Sondereigentum:
• Die eigene Wohnung (inkl. Küche, Bad, Wohnräume)
• Kellerraum, wenn im Grundbuch als Sondereigentum ausgewiesen
• Garage, wenn separat eingetragen

Wichtig: Außenwände, Decken, tragende Wände etc. gehören NICHT zum Sondereigentum – sie sind Teil des Gemeinschaftseigentums.

🏢 2. Teileigentum
Das ist ähnlich wie Sondereigentum, aber nicht zu Wohnzwecken bestimmt – also Gewerbeeinheiten.
Beispiele für Teileigentum:
• Eine Arztpraxis im Erdgeschoss
• Ein Büro, ein Ladenlokal, ein Lagerraum

📌 Gemeinschaftseigentum
Das gehört allen Eigentümern gemeinsam. Dazu gehören:
• Dach, Fassade, Treppenhaus, Flur
• tragende Wände
• Fenster (je nach Teilungserklärung)

Zur weiteren Klärung, was zum Sonder-/Teileigentum erklärt wurde, lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung Diese beiden Dokumente bilden das „Herzstück“ einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Häufige Fragen:
Wann erhalte ich die Abrechnung: sobald alle abrechnungsrelevanten Unterlagen vorliegen, laden wir den Verwaltungsbeirat / die Rechnungsprüfer*in zur Belegprüfung ein. Gerne
Wann du dein Guthaben aus der Jahresabrechnung erhältst, hängt davon ab, ob du Eigentümer oder Mieter bist – und ob du oder die Verwaltung schnell handelt. Im Anschluss wird die Jahresabrechnung allen Miteigentümern zur Verfügung gestellt.

Wann erhalten ich das in der Abrechnung ausgewiesene Guthaben / wann muss ich die Nachzahlung leisten: zunächst muss die Abrechnungsspitze auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden. In diesem Beschluss wird auch die Fälligkeit bestimmt. Sofern uns eine Einzugsermächtigung / die Bankdaten vorliegen, wird der Ausgleich zum Stichtag von uns vorgenommen.

Häufig genutzte Abkürzungen:
MEA = Miteigentumsanteil
TE = Teilungserklärung
GE = Gemeinschaftseigentum
SE = Sondereigentum
ETV = Eigentümerversammlung
JA = Jahresabrechnung
WP = Wirtschaftsplan
HG = Hausgeld
ER = Erhaltungsrücklage

Gehören die Fenster zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum
– Fenster sind immer geborenes Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung kann allerdings vereinbart sein, dass die Fenster im Rahmen von Instandhaltung / Instandsetzung / Austausch so zu behandeln sind, als seien sie Sondereigentum. Werfen Sie also einen Blick in Ihre Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung.

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